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    Übersicht über die Apothekenabrechnung

    Als Apotheker denken Sie vielleicht, dass Ihre schwierigsten Aufgaben darin bestehen werden, Patienten zu helfen und mögliche Kontraindikationen zwischen Arzneimitteln im Auge zu behalten. Aber viele Apotheker sagen, dass diese Aufgaben im Vergleich zu der einzigartigen Buchhaltung und Buchhaltung, die in einer Apotheke benötigt wird, einfach sind.
    Die Abrechnung in der Apotheke ist keine einfache Angelegenheit, obwohl die meisten Kopfschmerzen durch die Technologie beseitigt werden. Die Abrechnung für Apotheken umfasst Folgendes:

    Mit NCPDP anmelden

    Bevor etwas getan werden kann, muss sich eine Apotheke beim Nationalen Rat für verschreibungspflichtige Arzneimittelprogramme (NCPDP) anmelden, einem Datenbankdienst, der die Rechnungsstellung ermöglicht. Das NCPDP versieht jede Apotheke mit einer eindeutigen sechsstelligen Nummer, die als BIN bezeichnet wird und die sie zu Abrechnungszwecken identifiziert.

    Grundlegendes zu Beziehungen zu Drittanbietern

    Stellen Sie fest, dass die Versicherungsunternehmen nicht selbst abrechnen. Jeder hat einen Drittanbieter - einen Pharmacy Benefit Manager (PBM) wie Express Scripts oder Medco. Diese Vermittler erhalten eine Rechnung, wenn ein Rezept ausgefüllt ist, und prüfen die Dateien, um sicherzustellen, dass alles korrekt ist, und versichern der Versicherungsgesellschaft, dass sie die erforderliche Sorgfalt angewendet haben.

    Beantragen Sie Verträge

    Der nächste Schritt ist die Beantragung von Versicherungsverträgen. Melden Sie sich zunächst bei einigen lokalen Apothekengruppen an (diese Gruppen können möglicherweise mehrere Versicherungspläne gleichzeitig abschließen) und schließen dann die Verträge über diese Gruppe ab.
    Es ist wichtig, Verträge zu unterzeichnen, aber denken Sie daran, zu wissen, was Sie unterzeichnen. Zulässige und zu zahlende Gebühren sind wichtige zu verstehende Zahlen.
    Eine Apotheke kann einer PBM nur Rechnungen ausstellen, wenn sie einen Vertrag unterzeichnet hat. Dieser Vertrag legt fest, wie viel die PBM an die Apotheke zahlt, mitbezahlt usw. Jede PBM hat unterschiedliche Verträge.

    Abrechnung starten

    Sobald der Vertrag unterschrieben ist, kann die Apotheke abrechnen. Wenn über das Apotheken-Computerprogramm ein Rezept ausgefüllt wird und alle demografischen Informationen des Kunden ausgefüllt werden, werden diese an das PBM weitergeleitet. Sekunden später kommt es zurück und sagt bezahlt oder verweigert, wie viel bezahlt wird und wie hoch die Zuzahlung ist.

    Zusammenspiel

    In Apotheken kann es eine einzelne Person oder ein größeres Kontingent von Mitarbeitern geben - abhängig von der Größe der Apotheke oder davon, ob sie Teil einer Kette ist, die mit dem Abrechnungsprozess verbunden ist. Ein Manager überwacht in der Regel den Prozess und eine Person ist für die endgültige Beurteilung und Überprüfung der Ansprüche verantwortlich.

    Technologie

    Die gesamte Abrechnung erfolgt über eine Abrechnungssoftware für Apotheken wie QS1. Der größte Teil des Prozesses läuft automatisch ab dem Moment ab, an dem ein Rezept ausgefüllt wird. In einigen Fällen ist jedoch eine spezielle Abrechnung und vorherige Genehmigung erforderlich. In diesen Fällen muss häufig die Versicherungsgesellschaft angerufen werden, um zu überprüfen, ob ein Medikament erstattungsfähig ist.
    Technologie ist für diesen Prozess von wesentlicher Bedeutung. Ohne aktuelle Systeme ist eine genaue Kommunikation mit Versicherungsunternehmen, Führungskräften und Ärzten von Drittanbietern nicht möglich.

    Herausforderungen in der Apothekenabrechnung

    Es ist wichtig sicherzustellen, dass die bezahlten Beträge bei der endgültigen Schadensregulierung korrekt sind. Der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft und die Zuzahlung gezahlt haben, muss also dem in Rechnung gestellten Betrag entsprechen. Diese Zahlen müssen aus Gründen der finanziellen Integrität in Einklang gebracht werden.
    Wichtig ist auch, dass Sie die Verträge mit Dritten verstehen und entscheiden, ob es sich lohnt, sie zu unterzeichnen. Einige sind möglicherweise keine Unterschrift wert. Eine Apotheke kann jedoch keine Ansprüche an Dritte abrechnen, mit denen sie keinen Vertrag geschlossen hat.