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    IBS und Behinderung der sozialen Sicherheit

    Wenn Ihre IBS-Symptome so schwerwiegend sind, dass Sie nicht mehr arbeiten können, können Sie beruhigt sein, zu wissen, dass eine Behinderung der sozialen Sicherheit eine Option für Sie sein könnte. Die folgenden Informationen der Sozialversicherungsbehörde (SSA) informieren Sie über die Verfahren zur Beantragung dieser Leistungen.

    Wer ist berechtigt?

    Laut SSA können Sie eine Behinderung beantragen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind und in den USA oder einem ihrer Territorien und Gemeinwesen leben. Die SSA hat bestimmte Anforderungen, die erfüllt sein müssen, wie lange Sie gearbeitet haben und wie viel Sie an Sozialversicherungsabgaben gezahlt haben, um Anspruch auf Invaliditätsleistungen zu haben. In Ihrer Erklärung zur sozialen Sicherheit wird angegeben, ob Sie die Arbeitsanforderungen erfüllt haben.
    Siehe "Wie viel Arbeit benötigen Sie?" für mehr Informationen.

    Zählt IBS als Behinderung??

    Der SSA wird Ihre IBS-Deaktivierung in Betracht ziehen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt:
    • Sie können keine Arbeiten ausführen, die Sie in der Vergangenheit ausführen konnten. 
    • SSA stellt fest, dass Ihr Gesundheitszustand Sie daran hindert, sich an andere Arbeiten anzupassen. 
    • Ihre Behinderung hat ein Jahr oder länger gedauert oder wird voraussichtlich ein Jahr oder länger dauern. 

    Bevor Sie sich bewerben

    Die SSA stellt ein äußerst hilfreiches "Adult Disability Starter Kit" zur Verfügung, das die folgenden Formulare enthält:
    • Was Sie wissen sollten, bevor Sie Sozialversicherungsleistungen für Behinderte beantragen
    • Checkliste für ein Behinderteninterview für Erwachsene
    • Arbeitsblatt Medizin und Beruf
    Mit diesen Arbeitsblättern können Sie alle relevanten Informationen sammeln, bevor Sie Ihren Behindertenantrag stellen.

    Wie bewerbe ich mich?

    Es gibt drei Möglichkeiten, einen Antrag auf Leistungen bei Behinderung der sozialen Sicherheit zu stellen:
    • Online: "Online-Bewerbung für Invaliditätsleistungen".
    • Telefonisch unter: 1-800-772-1213 (TTY 1-800-325-0778).
    • Persönlich in Ihrem örtlichen Büro: "Finden Sie Ihr Sozialversicherungsbüro"

    Der Bewerbungsprozess

    Sobald Sie einen Antrag gestellt haben, wird ein Termin mit einem SSA-Agenten für ein Vorstellungsgespräch vereinbart, entweder telefonisch oder in Ihrem örtlichen Büro. Während dieses Interviews werden ein Antrag und ein Behindertenbericht für Erwachsene ausgefüllt.
    Sobald Ihr Antrag vollständig ist, wird er an eine staatliche Behörde gesendet, die für die Feststellung von Behinderungen zuständig ist. Diese Agentur wird sich mit Ihren Ärzten und den zuständigen Behandlungszentren in Verbindung setzen, um Ihre Unterlagen zu erhalten. Möglicherweise erhalten Sie zusätzliche Formulare zum Ausfüllen oder zur ärztlichen Untersuchung.
    Die SSA gibt an, dass es in der Regel drei bis fünf Monate dauert, bis eine Entscheidung getroffen wird.

    Der Berufungsprozess

    Wenn Ihre ursprüngliche Bewerbung abgelehnt wird, erhalten Sie Informationen zu einer Beschwerde. Sie müssen eine solche Beschwerde innerhalb von 60 Tagen online oder in Ihrem örtlichen Büro einreichen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren und zu Ihrem Recht, eine gesetzliche Vertretung zu erhalten, finden Sie unter "Nichtübereinstimmung mit der Entscheidung der Sozialversicherung".