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    Die Rolle der sozialen Medien bei Datenschutzverletzungen

    Social Media ist ein wachsendes Problem bei Verletzungen der Privatsphäre von Patienten (HIPAA). Verstöße einzelner Mitarbeiter schaden den Patienten und gefährden die Einrichtung. Sie mögen denken: "Jeder weiß, was HIPAA ist", aber anscheinend tun es einige nicht, oder es interessiert sie einfach nicht.

    HIPAA verstößt gegen soziale Medien

    HIPAA-Verstöße von Mitarbeitern können auf vielfältige Weise auftreten. Social Media scheint jedoch der einfachste Weg zu sein, um erwischt zu werden. Obwohl es unzählige Fälle von Entlassungen, Gerichtsverfahren und sogar strafrechtlichen und zivilrechtlichen Anklagen gibt, veröffentlichen Mitarbeiter weiterhin Informationen auf Facebook, Twitter und anderen sozialen Medien. Die Arbeitgeber bieten Schulungen und Schulungen zu HIPAA an, aber die Arbeitnehmer veröffentlichen weiterhin Stellen, die ihrer Meinung nach unschuldig sind.
    Es ist wichtig, dass alle Einrichtungen, die gemäß HIPAA als abgedeckte Einheit gelten, über eine Richtlinie für soziale Medien verfügen, um vor negativen Ergebnissen geschützt zu sein. Obwohl es unmöglich ist, alle von Mitarbeitern begangenen Datenschutzverletzungen zu stoppen, sollten Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Mitarbeiter davon abzuhalten, ohne Genehmigung auf Informationen zuzugreifen oder Informationen ohne Genehmigung weiterzugeben. Die Arbeitgeber sollten auch regelmäßige HIPAA-Schulungen und Erinnerungen an die Kultur ihrer medizinischen Einrichtung einbeziehen.

    Beispiele für HIPAA-Verstöße in sozialen Medien

    Nachfolgend einige Beispiele, wie Mitarbeiter beim Posten von Patienteninformationen auf ihrer Social-Media-Seite bei Verstößen gegen die HIPAA ertappt wurden.
    • Ein Rettungssanitäter hat auf einer Social-Media-Site Informationen über ein Opfer sexueller Übergriffe veröffentlicht. Obwohl der Name des Opfers nicht bekannt gegeben wurde, enthielt der Rettungssanitäter in dem Beitrag genügend Informationen, damit die Medien die Identität des Opfers und dessen Wohnort ermitteln konnten. Der Kläger reichte eine Klage gegen den Rettungssanitäter und den Rettungsdienst ein, für die er wegen Verletzung der Privatsphäre tätig war.
    • Zwei Krankenschwestern machten Fotos von den Röntgenaufnahmen eines Patienten, die ein Sex-Gerät zeigten, das mit ihren Handys in seinem Rektum steckte, und eine der Krankenschwestern veröffentlichte die Bilder auf einer Social-Media-Site. Beide Krankenschwestern wurden entlassen, aber es wurden keine Anklagen erhoben, da die Krankenschwester ihre Social-Media-Seite geschlossen und keine Hinweise auf eine HIPAA-Verletzung gefunden wurden. Der Fall wurde jedoch dem FBI zur Untersuchung übergeben.
    • Ein Rettungssanitäter wurde entlassen, nachdem er mit seinem Handy Fotos von einem Mordopfer gemacht und auf einer Social-Media-Site veröffentlicht hatte. Der EMT musste seine EMT-Lizenz abgeben und 200 Stunden Zivildienst leisten. Die Feuerwehr, für die er arbeitete, wurde nicht angeklagt.
    • Einige Krankenschwestern, die in einer Notaufnahme eines Krankenhauses zusammenarbeiten, wurden entlassen, um Patienten auf einer Social-Media-Site zu besprechen. Obwohl sie keine identifizierenden Informationen veröffentlichten, verstießen sie dennoch gegen die HIPAA-Richtlinien des Krankenhauses.
    • Ein vorübergehender Mitarbeiter hat ein Foto einer Krankenakte mit dem vollständigen Namen des Patienten und dem Aufnahmedatum auf seiner Social-Media-Seite veröffentlicht. Obwohl andere Plakate ihn darauf hinwiesen, dass es sich um einen Verstoß gegen die HIPAA handelte, entschied er sich dafür, die Veröffentlichung aufrechtzuerhalten und verteidigte sogar seinen Grund für die Veröffentlichung, indem er unter anderem sagte: "Es ist nur ein Name ...". Das Schlimmste an dieser Geschichte ist, dass sich der Angestellte über den Zustand des Patienten lustig machte.
    • Ein Pflegeheimangestellter machte mit einem Handy ein Foto der Genitalien eines Bewohners. Der Mitarbeiter hat das Foto an einen Freund gesendet, der es auf einer Social-Media-Site veröffentlicht hat. Der Angestellte wurde entlassen und beide wegen Verletzung der Privatsphäre und der Verschwörung angeklagt.
    • Eine Krankenschwester wurde entlassen, nachdem sie auf ihrer Social-Media-Seite Informationen über einen mutmaßlichen Cop-Killer veröffentlicht hatte, den sie behandelt hatte, obwohl sie die Details seines Zustands, seinen Namen oder andere identifizierende Informationen nicht besprochen hatte. Dieses eine Detail reichte aus, um die Person zu identifizieren.