Umgang mit Arbeitgebern bei Zwangsstörungen
Wenn Sie eine Zwangsstörung haben, kann es eine große Herausforderung sein, nach einer Beschäftigung zu suchen, sie zu erhalten und zu behalten. Zwar können Symptome einer Zwangsstörung die Erfüllung der für einen bestimmten Job erforderlichen Aufgaben behindern, doch es gibt auch die erhebliche Herausforderung durch Stigmatisierung, Vorurteile und Diskriminierung, die mit einer psychischen Erkrankung verbunden sind.
Schwierigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Es ist illegal, jemanden aufgrund einer Krankheit, einschließlich Zwangsstörung, zu diskriminieren. Wenn Sie zum Beispiel anderweitig für die Stelle qualifiziert sind, kann Ihnen die Beschäftigung nicht einfach deshalb verweigert werden, weil Sie eine Zwangsstörung haben. Obwohl das Gesetz diesbezüglich ziemlich klar ist, können die tatsächlichen Erfahrungen von angehenden und gegenwärtigen Mitarbeitern mit Zwangsstörungen leider sehr unterschiedlich sein.
Ungeachtet der Ungerechtigkeit besteht für Arbeitgeber tatsächlich ein ziemlicher Anreiz, jemanden einzustellen, von dem sie wissen, dass er eine chronische psychische oder physische Krankheit hat. Im Durchschnitt sind die Gesundheitskosten eines solchen Arbeitnehmers höher, sie können mehr Tage abwesend sein und sie müssen möglicherweise sogar einen Langzeit-Invaliditätsurlaub machen, was sich auf das Betriebsergebnis des Arbeitgebers auswirken kann.
Obwohl es illegal ist, jemanden aufgrund einer Krankheit zu kündigen, gibt es viele Möglichkeiten, wie Arbeitgeber dies indirekt tun können. Beispielsweise kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer immer mehr unerwünschte Aufgaben übertragen, bis der Arbeitnehmer sich entschließt, das Unternehmen zu verlassen.
Selbst wenn jemand der Ansicht ist, dass ihm aufgrund seines Gesundheitszustands eine Beschäftigung verweigert oder ein bestimmter Arbeitsplatz entlassen wurde, ist der Nachweis oft sehr schwierig.
Diese Art von Situationen spiegeln jedoch das Worst-Case-Szenario wider. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass es viele Arbeitgeber gibt, die Unterstützung leisten und gerne Unterkünfte für Mitarbeiter mit psychischen Erkrankungen bereitstellen. Es kann jedoch schwierig sein, zu entscheiden, ob Sie Ihre Krankheit am Arbeitsplatz preisgeben möchten.
Sollten Sie offenlegen?
Die Entscheidung, Ihre Zwangsstörung einem potenziellen oder derzeitigen Arbeitgeber offenzulegen, kann erschreckend sein. Leute in dieser Position oft:
- Fragen Sie sich, ob ihr potenzieller oder aktueller Arbeitgeber sie unterstützen, ablehnen oder gar wissen oder verstehen wird, was Zwangsstörungen sind
- Angst, durch Abrieb übergangen, gefeuert oder vertrieben zu werden
- Sind besorgt, was die Leute im Büro denken werden
- Sorgen Sie sich, dass sie ihre Entscheidung bereuen werden
- Angst, in der Branche, in der sie arbeiten, auf die schwarze Liste gesetzt zu werden
- Sorgen Sie sich, dass ihnen wichtige Aufgaben oder Verantwortlichkeiten nicht anvertraut werden
Es ist wichtig zu wissen, dass es in dieser Position keine richtige Antwort gibt und dass Sie diese Entscheidung selbst abwägen müssen.
Überlegungen zur Offenlegung
Es besteht keine Informationspflicht.
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für Sie, Ihre Diagnose vor oder nach der Einstellung für einen Job offenzulegen. Wenn Sie jedoch einem potenziellen oder aktuellen Arbeitgeber Ihre Diagnose mitteilen, können Sie nur so Ihr Recht auf eine Unterkunft bewahren, die Sie möglicherweise benötigen, um eine Beschäftigung zu finden oder aufrechtzuerhalten. Der Zugang zu bestimmten Leistungen ist möglicherweise auch nur durch Offenlegung Ihres Gesundheitszustands möglich.
Wie schwer sind Ihre Symptome??
Wenn Ihre Symptome besonders schwerwiegend sind, kann es äußerst schwierig sein, sie bei der Arbeit zu verbergen. Wenn Sie zum Beispiel stundenlang Ihre Hände waschen, werden eventuell Fragen aufgeworfen. In solchen Fällen kann die Offenlegung Ihrer Krankheit gegenüber Ihrem Arbeitgeber Teil eines konstruktiven und proaktiven Umgangs mit Symptomen sein, die bei der Arbeit auftreten.
Wenn Ihre Symptome hingegen mild, beherrschbar und / oder unsichtbar sind (wie dies bei Obsessionen der Fall ist), besteht möglicherweise keine Notwendigkeit, sie offenzulegen. Es kann hilfreich sein, eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, um festzustellen, wie stressig es ist, Ihre Symptome zu verbergen, anstatt Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, was los ist.
Hat Ihr potenzieller oder aktueller Arbeitgeber nachweislich Unterstützung geleistet??
Verschiedene Arbeitgeber werden sich darin unterscheiden, wie sehr sie Arbeitnehmer mit chronischen Krankheiten wie Zwangsstörungen unterstützen. Während einige nur das tun, wofür sie gesetzlich verpflichtet sind, gehen andere einen Schritt weiter, wenn es darum geht, Anpassungen wie Arbeitserleichterungen oder Terminanpassungen vorzunehmen. Es kann hilfreich sein, sich ein Bild von der diesbezüglichen Erfolgsbilanz Ihres Arbeitgebers zu machen.
Verfügt Ihr potenzieller oder aktueller Arbeitgeber über klare Richtlinien zur Gerechtigkeit am Arbeitsplatz??
Ein proaktiver Arbeitgeber verfügt häufig über klare Richtlinien in Bezug auf die Gerechtigkeit am Arbeitsplatz und den Umgang mit Unterkünften. Im besten Fall wird die Einhaltung dieser Richtlinien als Priorität innerhalb der Organisation behandelt, dass diese Richtlinien frei und öffentlich verfügbar sind und dass erwartet wird, dass alle Mitarbeiter die Richtlinien einhalten. Stellen Sie sicher, dass Sie in der Dokumentation Ihres Unternehmens nachsehen, welche Art von Schutz Sie haben (Personalressourcen sind ein guter Ausgangspunkt)..
Wie wohl fühlen Sie sich mit Zwangsstörungen??
Es mag Ihnen einfach unangenehm sein, Ihre Zwangsstörung offenzulegen, unabhängig davon, wie unterstützend Ihr Arbeitgeber erscheint. Die Angst vor Diskriminierung und Stigmatisierung lässt eine Offenlegung als viel zu riskant erscheinen. Auf der anderen Seite könnten Sie der Typ sein, der sich mit Ihrer Krankheit völlig wohl fühlt. Wenn Sie sich im Allgemeinen davor gescheut haben, anderen, insbesondere Menschen, die Ihnen nahe stehen, davon zu erzählen, ist dies wahrscheinlich ein guter Hinweis darauf, dass Sie sich (zumindest derzeit) nicht wohl genug fühlen, um Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie eine Zwangsstörung haben.
Wie offen zu legen
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Nutzen die Risiken überwiegt und Sie Ihre Zwangsstörung einem potenziellen oder derzeitigen Arbeitgeber mitteilen können, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Arbeitgeber die Art und Schwere Ihrer Symptome versteht.
Das bedeutet nicht, dass Sie Ihrem Chef alles erzählen müssen, nur was er wissen muss und welche Unterkünfte Sie benötigen. Wenn Ihr Arbeitgeber die mit Zwangsstörungen verbundenen Herausforderungen nicht vollständig versteht oder nicht einmal weiß, was es ist, kann es auch hilfreich sein, Ihren Arbeitgeber über Ihre Krankheit aufzuklären. Es kann sogar möglich sein, Ihren Gesundheitsdienstleister als Anwalt für Sie zu gewinnen.
Überprüfen Sie abschließend, ob Ihr Arbeitgeber die Dienste eines Mitarbeiterhilfsprogramms oder eines EAP in Anspruch genommen hat. Dieser Service kann Ihnen möglicherweise bei der Offenlegung Ihrer Zwangsstörung gegenüber Ihrem Arbeitgeber behilflich sein oder diese erleichtern.