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    Sozialversicherungsleistungen bei Diabetes

    Sie können die Leistungen bei Diabetes aufgrund einer Behinderung der Sozialversicherung nicht nur aufgrund von Diabetes in Anspruch nehmen.
    Sie haben jedoch möglicherweise Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen für Behinderte, wenn Sie nachweisen können, dass Sie an Diabetes leiden, die Behandlung eingehalten haben und deren Definition für schwere Neuropathie, Azidose oder Retinopathie erfüllen. Sie müssen auch nachweisen, dass Sie keine grundlegenden körperlichen und / oder geistigen Tätigkeiten ausführen können, die für die meisten Arbeiten erforderlich sind.
    Wenn Sie nicht den obigen Definitionen entsprechen, aber eine Behinderung haben, die Sie an einer erheblichen Erwerbstätigkeit hindert, wird Diabetes bei der Beurteilung Ihres Falls berücksichtigt.

    Neuropathie

    Eine Person kann als behindert angesehen werden, wenn sie an zwei Extremitäten an Diabetes mit Neuropathie leidet, die notwendige Bewegungen erschweren, oder wenn sie seit mindestens einem Jahr oder länger Schwierigkeiten beim Stehen und Gehen hatte.

    Azidose

    Es wird auch erwogen, Diabetes mit Azidose-Episoden (auch als Ketoazidose bezeichnet) etwa alle zwei Monate zu haben, die mit geeigneten Labortests dokumentiert werden. Der Blutzucker liegt bei Ketoazidose normalerweise über 250 mg / dl und erfordert häufig einen Krankenhausaufenthalt. Leute mit sprödem Diabetes qualifizieren häufig unter diesem Abschnitt.

    Retinopathie

    Eine Behinderung kann für einen erheblichen Verlust der Sehschärfe, des peripheren Sehens oder der Sehleistung in Betracht gezogen werden.

    Sonstige Überlegungen zu Behinderungen

    Diabetes in Kombination mit anderen Komplikationen oder Beeinträchtigungen, die die Ausübung einer Tätigkeit erschweren, kann als Nierenerkrankung, Herzerkrankung oder Amputation angesehen werden.

    Behinderung bei Kindern mit Diabetes

    Es ist nicht üblich, dass Kinder aufgrund von Diabetes behindert werden, insbesondere mit den oben genannten Komplikationen, die häufiger bei Erwachsenen auftreten, die seit langer Zeit an Diabetes leiden. Sie können sich qualifizieren, wenn sie jünger als 18 Jahre sind, insulinabhängig sind und in letzter Zeit viele Krankenhauseinweisungen mit Azidose oder Hypoglykämie hatten. Ein Kind mit Diabetes kann auch als behindert angesehen werden, wenn es eine schwere Wachstumsstörung oder eine eingeschränkte Nierenfunktion aufweist.